Das Unterrichtungsverfahren
Zweck einer Unterrichtung ist es, die im
Bewachungsgewerbe
tätigen Personen mit den für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung so vertraut zu machen, dass ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben möglich ist.
Das Verständnis in Bezug auf die unterrichteten Themengebiete wird durch schriftliche und mündliche Fragen überprüft. Grundsätzlich dürfen nicht mehr als 20 Teilnehmer zur Unterrichtung zugelassen werden. Die Dauer der Unterrichtung beläuft sich auf mindestens 40 Unterrichtsstunden à 45 Minuten.